Barrierefreiheit
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Geltendmachung von Betroffenenrechten nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Entsprechend der EU-DSGVO stehen Ihnen als Patienten und Mitarbeitern sogenannte Betroffenenrechte zu, das heißt Rechte, die Sie als im Einzelfall betroffene Person ausüben können. Diese Rechte können Sie gegenüber den folgenden Verantwortlichen geltend machen. Bitte wählen Sie das für Ihr Anliegen zutreffende Dokument. Füllen Sie dazu bitte den Fragebogen aus und senden ihn unterzeichnet und unter Hinzufügung einer Kopie Ihres Personalausweises/Passes an den Geschäftsbereich Compliance und Versicherungen des UKM.

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Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten

Im Rahmen Ihrer Behandlung ist es erforderlich, personenbezogene und auch medizinische Daten über Ihre Person zu verarbeiten. Wir haben für Sie die nachfolgenden Informationen zusammengestellt.

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